ICH BESTÄTIGE MINDESTENS 18 JAHRE ALT ZU SEIN.

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mit eichhof flüssig durch die fasnacht.

Werde Eichhof Partner an der Fasnacht – mit deiner Guggenmusik oder Gruppierung! Wir statten euch aus: Gratisbier für die ganze Fasnachtszeit und weitere Goodies. Hier erfährst du alles über unserer Fasnachtsaktion 2026.

Teilnahmeschluss: 20. Dezember 2025

Eichhof Guggenmusik
Wir suchen eine Gugge, die uns mit ihrer Eigenkomposition umhaut - echt, laut und lokal.
Gewinnt ihr, sponsern wir eure ganze Truppe während der Fasnachtstage mit Eichhof Bier. Dazu gib’s Bühne & Reichweite, damit euer Sound überall gehört und gesehen wird.
Was ihr erhält:
  • Getränkesponsoring für die ganze Gugge 
  • Reichweite durch Radiopräsenz und Social Media
  • Eichhof Gadgets für eure Fasnacht
So nehmt ihr Teil:
  • Video euer Probe aufnehmen (Eigenkomposition)
  • Formular ausfüllen
  • Ausgewählt werden 
Fasnachtsgruppierung
Wir suchen Gruppierungen, die Fasnacht und Zentralschweiz verkörpern.
Überzeugt ihr uns, sponsern wir eure ganze Truppe während der Fasnachtstage mit Eichhof Bier.
Was ihr erhält:
  • Getränkesponsoring für die ganze Gruppierung (Eigengebrauch)
  • Reichweite durch Social Media
  • Eichhof Gadgets für eure Fasnacht
So nehmt ihr Teil:
  • Erzählt uns, was eure Gruppe an der letzten Fasnacht geprägt und zusammengeschweisst hat
Jetzt Bewerben

Wir werden an folgenden Orten während der Fasnacht anzutreffen sein 

Wir werden an folgenden Orten während der Fasnacht anzutreffen sein 
Teilnahmebestimmungen
1. Teilnahmeberechtigung
  • Teilnahmeberechtigt sind Guggenmusiken und Fasnachts-Gruppierungen aus der Zentralschweiz (Luzern, Obwalden, Nidwalden, Uri, Zug,
  • Teilnehmende müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Mitarbeitende der Heineken Switzerland AG sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
3. Teilnahmebedingungen
  • Zur Teilnahme als Guggenmusik muss ein Video einer Eigenkomposition (Probeaufnahme) sowie das vollständig ausgefüllte Teilnahmeformular eingereicht werden.
  • Einsendeschluss ist der 20. Dezember 2025. Später eingehende Beiträge werden nicht berücksichtigt.
  • Mit der Teilnahme bestätigt die Gruppe, dass sie die Rechte an der eingereichten Komposition besitzt und keine Rechte Dritter verletzt.
  • Die Teilnehmenden Gruppen bestätigen mit der Teilnahme, dass über die Gruppierung/Guggenmusik öffentlich kommuniziert werden darf.
4. Auswahlverfahren und Gewinn
  • Der Veranstalter wählt nach eigenem Ermessen die Gewinnergruppe aus.
  • Der Gewinn umfasst:
    • Getränkesponsoring (Eichhof Bier) für die Fasnachtstage (Schmutziger Donnerstag bis Güdisdienstag) 2026 (Eigengebrauch).
    • Weitere Sponsorings für die Vorfasnacht nach Absprache
    • Reichweite durch Social Media und Radiopräsenz im Radio Pilatus.
    • Eichhof-Gadgets.
  • Eine Barauszahlung oder Umwandlung des Gewinns ist ausgeschlossen.
5. Pflichten der Gewinnergruppe
  • Die Gewinnergruppe verpflichtet sich, den Veranstalter im Rahmen der Aktion zu erwähnen und die bereitgestellten Produkte ausschliesslich für den Eigengebrauch während der Fasnacht zu verwenden.
  • Die Gewinnergruppierungen und dessen Mitglieder dürfen von Eichhof für Werbezwecke in Anspruch genommen werden.
  • Der Veranstalter behält sich vor, Bild- und Videomaterial der Gewinnergruppe für Marketingzwecke zu nutzen. Mit der Teilnahme wird die Zustimmung erteilt.
6. Haftungsausschluss
  • Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für technische Probleme, verspätete Einsendungen oder Ausfälle.
  • Für Schäden, die durch unsachgemässen Gebrauch der bereitgestellten Produkte entstehen, wird keine Haftung übernommen.
7. Datenschutz
  • Die im Rahmen der Teilnahme erhobenen Daten werden ausschließlich für die Durchführung der Aktion verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.
8. Änderungen und Beendigung der Aktion
  • Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Aktion jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern oder zu beenden, sofern dies aus organisatorischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.
9. Rechtsweg
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Es gilt Schweizer Recht.